Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB ) Lang Consulting GmbH, Merzhauserstraße 161 , 79110 Freiburg im Breisgau (nachfolgend auch: Lang Consulting GmbH)

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Lang Consulting GmbH (nachfolgend auch „Lang
Consulting GmbH" oder „LC GmbH") erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Lang Consulting GmbH mit ihren
Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde" genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder
Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den
Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Die Lang Consulting GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde
versichert, bei Vertragsschluss mit der Lang Consulting GmbH als Unternehmer gemäß § 14 BGB
beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Lang
Consulting GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem
Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Lang Consulting GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden mit der
Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen der Lang Consulting GmbH / Mitwirkung des Kunden
(1) Die Lang Consulting GmbH erbringt für den Kunden je nach Buchung standardisierte oder individuelle,
online basierte Agentur- und/oder Beratungsdienstleistungen im Bereich ECommerce / Webshopstrategie.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Lang Consulting GmbH dabei nicht
die Erbringung eines Werks. Insbesondere ist die Lang Consulting GmbH nicht dafür verantwortlich, ob der
Kunde in Folge der Beratung höhere Konversionsraten erzielen kann. Eine nach § 16 ausdrücklich vereinbarte
Garantie bleibt hiervon unberührt.
(2) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer
Beratungs-/Werbemaßnahme durch die Lang Consulting GmbH vereinbart, wird diese sonach als
erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch nicht.
Dies gilt nicht, soweit im Vertrag eine Garantie nach § 16 ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen.
Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Lang
Consulting GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch der Lang Consulting GmbH unberührt.
(4) In Bezug auf die von der Lang Consulting GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden
steht der Lang Consulting GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB
zu.
(5) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen Werbeanzeigen, Internetauftritte,
Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(6) Die vereinbarte Vergütung der Lang Consulting GmbH in Bezug auf deren Beratungsdienstleistungen
enthält vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden.
Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den
Werbeplattformbetreiber zu entrichten. Abweichende Regelungen für Verträge auf Basis eines
Reichweiten-/Kontingentmodells ergeben sich aus § 15.
(7) Der Kunde ist nicht berechtigt, von der Lang Consulting GmbH erstellte Inhalte (z. B. Webseiten,
Landeseiten, Werbeanzeigen, Templates, etc.) zu kopieren und/oder an Dritte weiterzugeben.
(8) Die Teilnahme an sogenannten Calls innerhalb unserer Angebote erfolgt ausschließlich zu den von der
Lang Consulting GmbH im Vorhinein bestimmten Terminen. Die Umbuchung ist ausgeschlossen, es sei denn,
die Hinderungsgründe stammen aus der Sphäre der Lang Consulting GmbH.
(9) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme etwaiger
Beratungsdienstleistungen der Lang Consulting GmbH stets zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere eine
hinreichende Internetverbindung, ein kamera- und audiofähiger Computer sowie dessen Kompatibilität mit
gängigen Chat- und Videoclients (z. B. Zoom).

§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen der Lang Consulting GmbH und dem Kunden kann fernmündlich Videochat,
Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich
anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form
von der Lang Consulting GmbH zu erhalten.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen der Lang Consulting GmbH und dem Kunden durch
übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass die Lang Consulting GmbH das
Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern eine Leistung der Lang Consulting GmbH ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-,
sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden
Absätze 26.
(2) Die Lang Consulting GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine
Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine
Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Lang Consulting GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von 7 Tagen zur Teil- bzw. Gesamtabnahme
auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber der Lang Consulting
GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist die Lang Consulting GmbH berechtigt,
diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(5) Die abzunehmende (Teil-)Leistung der Lang Consulting GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der
Kunde sich auf Aufforderung der Lang Consulting GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht
binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(6) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die
Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von der Lang Consulting GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die
mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen der Lang Consulting GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die
Vergütung der Dienste der Lang Consulting GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei
denn, das Angebot der Lang Consulting GmbH ist anders lautend.

Hinweis Rechnung: Bitte bezahlen Sie an Kontoinhaber:
Lang Consulting GmbH
IBAN: DE84 6809 0000 0044 9196 05
BIC: GENODE61FR1

(3) Die Lang Consulting GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende
Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(4) Der Rechnungsbetrag ist bei Zahlung auf Rechnung innerhalb von 8 Tagen auszugleichen, soweit im
Vertrag keine kürzere Frist vereinbart ist. Die Lang Consulting GmbH behält sich vor, die angebotenen
Zahlungsarten von einer vorherigen Bonitätsprüfung und/oder einer manuellen Prüfung abhängig zu machen.
Bei Fragen finden Sie unsere Kontaktdaten im Impressum.

§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die im Auftragsformular genannte Mindestlaufzeit. Er verlängert sich unabhängig von der
ursprünglich vereinbarten Laufzeit nach deren Ablauf automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht bei
Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Monaten mindestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit, bei
Verträgen mit einer Laufzeit von über 5 Monaten bis einschließlich 11 Monaten mindestens drei Monate vor
Ende der Vertragslaufzeit oder bei Verträgen mit einer Laufzeit von 12 Monaten und mehr mindestens sechs
Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einer Partei schriftlich gekündigt wird.
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt stets unberührt.
(4) Freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.

§ 7 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die Lang Consulting GmbH beginnen nicht, bevor der
Rechnungsbetrag bei der Lang Consulting GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die
Dienstleistungen notwendigen Daten bei der Lang Consulting GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die
notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die Lang Consulting GmbH sich vor, weitere
Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Gerät der Kunde mit der Begleichung fälliger Entgeltforderungen in Verzug und besteht ein
Zahlungsrückstand, der über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten andauert oder der Höhe nach mindestens drei monatlichen Raten/Abschlägen entspricht, ist die LC GmbH nach vorheriger Mahnung und
Setzung einer angemessenen Nachfrist (mindestens 14 Kalendertage) unter Androhung der außerordentlichen
Kündigung berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Bis zur vollständigen
Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen ist die LC GmbH berechtigt, die weitere Leistungserbringung
vorläufig einzustellen.
(4) Kündigt die LC GmbH den Vertrag gemäß Absatz 3 außerordentlich, kann die LC GmbH neben den bis zur
Kündigung entstandenen und fälligen Vergütungsansprüchen Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Der
Schaden umfasst die Vergütung, die die LC GmbH bei ordnungsgemäßem Fortbestand des Vertrags bis zum
frühestmöglichen ordentlichen Beendigungstermin (insbesondere bis zum Ablauf einer vereinbarten
Mindestlaufzeit) erhalten hätte, abzüglich ersparter Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was die LC GmbH
durch anderweitige Verwendung freiwerdender Kapazitäten erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der LC GmbH kein Schaden oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.

§ 8 Erfüllung
(1) Die Lang Consulting GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen
Sorgfalt durchführen. Die Lang Consulting GmbH ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass die Lang Consulting GmbH bis auf anderslautende und explizit schriftliche
Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf
Anforderung des Kunden wird die Lang Consulting GmbH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über
die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist die Lang Consulting GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die
Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch der Lang Consulting GmbH
unberührt.

§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass die der Lang Consulting GmbH überlassenen Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos)
frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen
vorliegen. Der Kunde stellt die Lang Consulting GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von der
Lang Consulting GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Nach
Vertragsende gestattet die Lang Consulting GmbH dem Kunden die weitere Nutzung der erstellten und
bearbeiteten Inhalte. Der Kunde darf diese Inhalte somit behalten, da sie ihm gehören, sofern die kompletten
Forderungen der Lang Consulting GmbH beglichen wurden. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des
zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von der Lang
Consulting GmbH für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen,
Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen,
Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware
einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in
sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden
Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages. Für die von der Lang Consulting GmbH
eingebrachten Kontakte, Zielgruppen und Datenbestände gilt abweichend § 15.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die der Lang Consulting GmbH nach dem
Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger
Zahlung der letzten Rate an die Lang Consulting GmbH über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird
ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Haftung
(1) Die Lang Consulting GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Lang Consulting GmbH nur a) für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen
darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die Lang Consulting GmbH nicht für Daten- und Programmverluste.
Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt,
der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer
Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit
dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine
solche Vorgehensweise haftet die Lang Consulting GmbH nicht.

§ 12 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an die Lang Consulting GmbH die
Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
einzuhalten.
(2) Der Kunde stellt die Lang Consulting GmbH von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das
BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, die Lang Consulting GmbH hat diese
Verstöße zu verantworten.
(3) Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Online-Meetings durchgeführt werden, können diese nach
vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden ganz oder teilweise aufgezeichnet und automatisiert
transkribiert werden. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zu internen Dokumentations-, Nachbereitungs-
und Qualitätssicherungszwecken und nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle.
(4) Der Kunde sichert zu, dass er – sofern weitere Personen an dem Online-Meeting teilnehmen – deren
datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligungen vor Beginn der Aufzeichnung eingeholt hat. Die Einwilligung
kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Weitergehende Informationen zur
Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Lang Consulting GmbH.

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall
getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und
Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein
schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Lang Consulting GmbH maßgebend. Eine vom Inhalt
dieser AGB abweichende Individualvereinbarung setzt voraus, dass der Vertrag die abweichende Regelung
ausdrücklich als Abweichung von diesen AGB bezeichnet. Enthält der Vertrag zu einem Gegenstand, der in
diesen AGB geregelt ist, lediglich eine zusammenfassende, verkürzte oder beispielhafte Darstellung –
insbesondere eine Kurzdarstellung der Garantien –, liegt darin keine abweichende Individualvereinbarung;
insoweit gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser AGB.
(2) Rangfolge: Die Bestimmungen dieser AGB gehen den Regelungen des Vertrages vor, soweit der Vertrag
eine Abweichung nicht ausdrücklich nach Absatz 1 Satz 4 als solche bezeichnet. Es gilt danach die folgende
Rangfolge: erstens die im Vertrag ausdrücklich als Abweichung von diesen AGB bezeichneten
Individualvereinbarungen, zweitens die §§ 15 und 16 dieser AGB, drittens die übrigen Bestimmungen dieser
AGB und viertens die sonstigen Regelungen des Vertrages. Die im Vertrag ausgewiesenen Zahlen und
Angaben – insbesondere Kontingent, Reichweite, garantierte Beträge, Laufzeit, Werbebudget und Vergütung –
gehen dieser Rangfolge vor, soweit diese AGB hierzu keine Regelung treffen. § 305b BGB bleibt unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Lang Consulting GmbH.
(4) Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Lang Consulting GmbH
und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist nach Wahl der Lang Consulting GmbH der Sitz der Lang
Consulting GmbH oder der Sitz des Kunden

§ 14 Veranstaltungen
(1) Anwendungsbereich: Diese Bestimmungen gelten ergänzend zu den übrigen AGB für alle von uns
durchgeführten Veranstaltungen, Seminare, Workshops und sonstige Präsenz- oder Online-Events
(nachfolgend „Veranstaltungen").
(2) Teilnahmevoraussetzungen: Unsere Veranstaltungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne
des § 14 BGB. Der Kunde versichert, bei der Buchung als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als
Kaufmann nach HGB zu handeln. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur nach vorheriger verbindlicher
Anmeldung und Zahlung des Teilnahmeentgelts möglich.
(3) Ausschluss des Widerrufsrechts: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung
von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen
spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein Widerrufsrecht. Da es sich bei unseren Veranstaltungen um
termingebundene Dienstleistungen handelt, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit
seiner Anmeldung ausdrücklich, dass er als Unternehmer handelt und kein Verbraucherwiderrufsrecht besteht.
(4) Stornierung durch den Kunden: Eine Stornierung der Teilnahme ist bis zu 30 Tage vor
Veranstaltungsbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % des Teilnahmeentgelts möglich. Bei
einer Stornierung zwischen 29 und 15 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Teilnahmeentgelts
fällig. Bei einer Stornierung weniger als 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist das
volle Teilnahmeentgelt zu entrichten. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung
der Frist ist der Eingang der Stornierung bei uns. Bei Premium- bzw. Mastermind-Veranstaltungen mit
beschränkter Teilnehmerzahl (z. B. Mallorca Mastermind) können im jeweiligen Buchungsvertrag abweichende
Regelungen – insbesondere ein vollständiger Stornierungsausschluss – individuell vereinbart werden. Diese gehen den vorstehenden Stornierungsregelungen dieses § 14 Abs. 4 vor; § 13 Abs. 1 dieser AGB bleibt
unberührt.
(5) Persönliches Teilnahmerecht und Übertragbarkeit: Die Anmeldung zu einer Veranstaltung begründet ein
nicht übertragbares, persönliches Teilnahmerecht für die angemeldete Person bzw. für die namentlich
benannten Mitarbeiter des Unternehmens. Eine Übertragung des Teilnahmerechts auf andere Personen ist
grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann eine Ersatzperson aus demselben Unternehmen
benannt werden, wenn dies mindestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich beantragt und von uns
genehmigt wird. Hierfür fällt eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50 Euro zzgl. USt. an.
(6) Änderungen der Veranstaltung: Wir behalten uns vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund (z. B.
Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl) abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall
werden bereits geleistete Zahlungen erstattet oder auf Wunsch für einen Ersatztermin gutgeschrieben.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie
Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(7) Haftung: Für unsere Haftung gilt § 11 dieser AGB entsprechend.
(8) Bild-, Ton- und Videoaufnahmen: Im Rahmen der Veranstaltung werden durch uns oder von uns
beauftragte Dritte Bild-, Ton- und Videoaufnahmen angefertigt. Diese werden zu Dokumentations-, Marketing-
und Werbezwecken durch die Lang Consulting GmbH genutzt, insbesondere für Webseiten, Social-Media-
Kanäle, Werbematerial und Pressearbeit. Der Kunde sowie eine etwaige Begleitperson erklären mit der
Anmeldung ihr Einverständnis mit der Anfertigung und der unentgeltlichen, zeitlich und räumlich
unbeschränkten Nutzung solcher Aufnahmen für die genannten Zwecke. Ein Vergütungsanspruch entsteht
hieraus nicht. Der Kunde kann der Verwendung seines Bildnisses für Marketingzwecke jederzeit in Textform
widersprechen; der Widerspruch ist an info@langconsulting.de zu richten und gilt für nach Eingang erstellte
oder veröffentlichte Aufnahmen. Bereits veröffentlichte Inhalte werden im Rahmen des technisch und
organisatorisch Zumutbaren entfernt. Eigene Aufnahmen des Kunden, insbesondere von Workshop-Inhalten
oder anderen Teilnehmern, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters und der jeweils
abgebildeten Personen zulässig.
(9) Vertraulichkeit: Inhalte der Veranstaltung, insbesondere Workshop-Materialien, Vortragsinhalte, Strategien
und betriebliche Informationen anderer Teilnehmer (zusammen „vertrauliche Informationen"), sind streng
vertraulich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen weder vollständig noch
teilweise an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder für eigene Marketing- bzw. Werbezwecke zu
nutzen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters bzw. der jeweils betroffenen Person. Diese
Vertraulichkeitspflicht besteht zeitlich unbegrenzt fort und gilt auch für eine etwaige Begleitperson.
(10) Reise und Reisedokumente: Anreise und Abreise zum bzw. vom Veranstaltungsort obliegen dem Kunden
in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten. Dies gilt insbesondere für Flüge, Bahnfahrten und Pkw-
Anreisen sowie ggf. Mietwagen vor Ort. Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Mitführen gültiger
Reisedokumente, erforderlicher Visa, Impfungen sowie sonstiger Reise-Formalitäten. Der Abschluss einer
Reise- und Auslandskrankenversicherung sowie ggf. einer Reiserücktrittskostenversicherung wird
ausdrücklich empfohlen, ist jedoch nicht im Teilnahmeentgelt enthalten. Verspätungen oder Ausfall von
Verkehrsmitteln auf An- und Abreise, die zur Verkürzung oder Nichtteilnahme an der Veranstaltung führen,
gehen zu Lasten des Kunden und begründen keinen Rückerstattungsanspruch.
(11) Begleitpersonen: Sofern im jeweiligen Buchungsvertrag eine Begleitperson zugelassen ist, ist eine (1)
volljährige Begleitperson pro Hauptticket vorgesehen. Der Name der Begleitperson ist im Buchungsvertrag
verbindlich anzugeben. Vertragspartner des Veranstalters bleibt ausschließlich der buchende Kunde. Dieser
haftet auch für das Verhalten und die Vertragstreue seiner Begleitperson. Der Austausch der Begleitperson
nach erfolgter Buchung ist nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.
(12) Verhalten am Veranstaltungsort und Hausrecht: Der Kunde sowie eine etwaige Begleitperson verpflichten
sich, sich am Veranstaltungsort und in den Hotelräumlichkeiten respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten und
insbesondere die jeweilige Hausordnung des Hotels und der weiteren Veranstaltungsorte zu beachten. Der
Veranstalter übt das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten den Ablauf der
Veranstaltung erheblich stören, Dritte gefährden, gegen geltendes Recht oder die Hausordnung verstoßen
oder unter erheblichem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen stehen, von der weiteren Teilnahme
auszuschließen. Bei Ausschluss aus den genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des
Teilnahmeentgelts oder Erstattung sonstiger Aufwendungen. Für durch den Kunden oder seine Begleitperson
am Veranstaltungsort, im Hotel oder im Rahmenprogramm verursachte Schäden haftet der Kunde unmittelbar
gegenüber dem jeweiligen Anspruchsinhaber sowie darüber hinaus gegenüber dem Veranstalter.
(13) Höhere Gewalt: Wird die Durchführung der Veranstaltung durch höhere Gewalt erschwert, gefährdet oder
unmöglich gemacht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Als
höhere Gewalt gelten insbesondere Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Kriegsereignisse,
Terrorgefahren, Naturkatastrophen, Streiks oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse, die außerhalb
des Einflussbereichs des Veranstalters liegen. Im Falle einer Verschiebung bleibt das gebuchte Ticket für den
neuen Veranstaltungstermin gültig. Eine Rückerstattung des Teilnahmeentgelts kommt im Fall einer
Verschiebung grundsätzlich nicht in Betracht. Im Fall einer ersatzlosen Absage gilt § 14 Abs. 6 entsprechend.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Reisekosten, Reisekostenstornierungen
oder sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung, sind in Fällen höherer Gewalt
ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(14) Vorrang individueller Vereinbarungen: Im Einzelfall im Buchungsvertrag getroffene, von diesen
Bestimmungen abweichende Vereinbarungen – insbesondere zu Stornierungsausschluss, Zahlungsfristen oder
Ticketleistungen – haben Vorrang vor den vorstehenden Bestimmungen dieses § 14. § 13 Abs. 1 dieser AGB
bleibt unberührt.

§ 15 Ergänzende Bestimmungen für Verträge auf Basis eines
Reichweiten-/Kontingentmodells
(1) Anwendungsbereich: Diese Bestimmungen gelten ergänzend für Verträge, in denen sich die Lang
Consulting GmbH zur Bereitstellung eines im Vertrag festgelegten Kontingents an Reichweite/Kontakten aus
eigenen Datenbeständen verpflichtet (nachfolgend „Kontingentmodell"). Sie gelten für Verträge, die ab dem
02.09.2026 geschlossen werden; für zuvor geschlossene Verträge, insbesondere Garantieverträge nach dem
Modell GV1-GV3, gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung ohne diesen § 15. Dieser § 15 regelt die
dort behandelten Gegenstände abschließend und geht bei Widersprüchen den §§ 1 bis 14 vor; § 13 Abs. 1 und
2 bleiben unberührt.
(2) Werbebudget: Abweichend von § 2 Abs. 6 ist ein im Vertrag betragsmäßig ausgewiesenes Werbebudget
Bestandteil der Vergütung. Die Lang Consulting GmbH verwaltet es und setzt es im Rahmen der vereinbarten
Kampagnen ein; ein Anspruch auf Auszahlung, Übertragung oder anderweitige Verwendung besteht nicht. Die
Verteilung auf Kanäle, Zeitpunkte und Kampagnen bestimmt sie nach billigem Ermessen (§ 2 Abs. 4, § 315
BGB). Preis- und Modelländerungen der Werbeplattformen begründen keinen Anspruch auf Erhöhung des
Budgets.
(3) Datenbestände und Nutzungsrecht: Die eingesetzten Datenbestände (Verteiler, Zielgruppen, Audiences)
einschließlich der darin enthaltenen Kontakte werden allein von der Lang Consulting GmbH unterhalten; die
Rechte hieran, einschließlich der Rechte am Datenbankwerk und des Schutzes nach §§ 87a ff. UrhG, stehen
ausschließlich ihr zu. Eine Übermittlung der Kontaktdaten an den Kunden findet nicht statt. Der Kunde erhält
für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, seine Werbebotschaften über diese
Datenbestände in den vereinbarten Kampagnen ausspielen zu lassen. Er darf die Kontakte und Datenbestände
nicht herunterladen, exportieren, kopieren, außerhalb der jeweiligen Werbeplattform speichern, auswerten, an
Dritte einschließlich verbundener Unternehmen weitergeben oder sonst für eigene oder fremde Zwecke
nutzen; dies gilt auch für einzelne aus den Kampagnen gewonnene Angaben. Die Nutzung erfolgt
ausschließlich über die Systeme und Werbekonten der Lang Consulting GmbH; der Kunde erhält keinen
unmittelbaren Zugang zu den Datensätzen, sondern Reportings ohne Einzelkontaktdaten. Das Nutzungsrecht
endet mit dem Vertrag; § 10 Abs. 1 Satz 2 findet auf diese Datenbestände keine Anwendung, § 10 bleibt für
sonstige Leistungsergebnisse unberührt. Mit Vertragsende sperrt die Lang Consulting GmbH den Zugriff; dem
Kunden gleichwohl zugänglich gewordene Kontaktdaten hat er unverzüglich zu löschen, aus Sicherungskopien
zu entfernen und die Löschung auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Ausgenommen sind Kontakte, mit
denen eine eigene, unabhängige Geschäfts- oder Einwilligungsbeziehung zum Kunden entstanden ist.
Datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Datenbestände bleibt die Lang Consulting GmbH; § 12 gilt
ergänzend.
(4) Aus den Kampagnen gewonnene Kontakte: Kontakte, die in den Kampagnen neu gewonnen werden
(insbesondere Leads, Anmeldungen, Registrierungen und Rückmeldungen), werden über Formulare und
Kampagnenstrecken der Lang Consulting GmbH erhoben und in deren Datenbestände aufgenommen; die
erforderlichen Einwilligungen umfassen die Verarbeitung durch die Lang Consulting GmbH als Verantwortliche
und die werbliche Ansprache im Auftrag ihrer Kunden. Der Kunde erhält hieran für die Vertragslaufzeit
dasselbe Nutzungsrecht wie am übrigen Kontingent; Absatz 3 gilt entsprechend. Unberührt bleiben Kontakte,
mit denen der Kunde eine eigene, unabhängige Geschäfts- oder Einwilligungsbeziehung begründet,
insbesondere durch Vertragsschluss oder Kauf; insoweit ist er selbst Verantwortlicher und nicht zur Löschung
verpflichtet.
Für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen Absatz 3 oder Absatz 4 verpflichtet sich der Kunde zur
Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe die Lang Consulting GmbH nach billigem Ermessen festsetzt
und deren Angemessenheit im Streitfall gerichtlich überprüfbar ist. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
(5) Konten und eigene Kontakte des Kunden: Werbekonten, EMail-System und Onlineshop verbleiben im
Eigentum des Kunden; die Lang Consulting GmbH erhält Zugriff allein zur Umsetzung der Kampagnen.
Kunden, die über die Kampagnen beim Kunden kaufen, bleiben dessen Kunden. Der Kunde kann eigene
Kontakte bereitstellen; diese dürfen in den Kampagnen eingesetzt werden, die darüber erzielte Reichweite
zählt auf das Kontingent und die darüber erzielten Umsätze zählen auf einen garantierten Netto-Mehrumsatz
an. Sie verbleiben beim Kunden, die Absätze 3 und 4 gelten für sie nicht. Der Kunde gewährleistet, dass die
für die werbliche Ansprache erforderlichen Einwilligungen vorliegen; § 12 Abs. 1 und 2 gelten.
(6) Zahlungsweise: Die Vergütung ist als vollständige Einmalzahlung oder – sofern im Vertrag vereinbart – in
zwei Raten zu je 50 % zu entrichten; die Fälligkeit richtet sich nach dem Vertrag, § 5 gilt ergänzend. Eine
laufende monatliche Ratenzahlung ist ausgeschlossen. Bei Teilzahlung gelten § 10 Abs. 2 und 3 entsprechend;
Nutzungsrechte gehen erst mit Zahlung der zweiten Rate über.
(7) Garantien und Mitwirkungspflichten: Weist der Vertrag eine Reichweiten-/Impressionsgarantie und/oder
eine Umsatzgarantie aus, gilt hierfür ausschließlich § 16; dies umfasst die garantiebezogenen
Mitwirkungspflichten des Kunden und deren Rechtsfolgen. Im Übrigen gilt § 2 Abs. 3.
(8) Laufzeit, Verlängerung und Anschlussvertrag: Für Laufzeit, Kündigung und automatische Verlängerung gilt
§ 6 unverändert. Verlängert sich der Vertrag automatisch, ist das im Vertrag für den Verlängerungszeitraum
ausgewiesene Werbebudget Bestandteil der Vergütung; bei einer Verlängerung um 12 Monate beträgt es
mindestens 8.000 €. Bei einem Anschlussvertrag gelten die dort vereinbarten Laufzeiten, Budgets und
Kontingente.
(9) Nicht ausgeschöpfte Kontingente: Das Kontingent bezieht sich auf die im Vertrag genannte Laufzeit und
verfällt mit deren Ablauf; ein Anspruch auf Übertragung, Auszahlung oder Rückvergütung besteht nicht.
Beruht die Nichtausschöpfung auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, gelten § 2 Abs. 3 und §
8 Abs. 3; beruht sie auf Umständen, die die Lang Consulting GmbH zu vertreten hat, setzt sie die Ausspielung
nach § 16 Abs. 2 fort.
(10) Setup-Gebühr: Sieht der Vertrag eine einmalige Setup-Gebühr vor, ist diese mit Vertragsschluss fällig. Sie
vergütet die einmalige Einrichtung, ist nicht Bestandteil des Werbebudgets nach Absatz 2 und wird nicht
zurückerstattet, soweit der Vertrag oder § 16 Abs. 8 nichts anderes bestimmt.

§ 16 Garantien
(1) Gegenstand: Weist der Vertrag Garantien aus, gilt hierfür ausschließlich und abschließend dieser Paragraf.
Ist im Vertrag keine Garantie ausgewiesen, besteht kein Garantieanspruch; Zusagen außerhalb des Vertrages
begründen keine Garantie, eine Kurzdarstellung im Vertrag dient allein der Übersicht. Der Vertrag kann zwei
voneinander unabhängige Garantien enthalten – die Impressionen-Garantie nach Absatz 2 und die Umsatz-
Garantie nach Absatz 3; entfällt die eine, bleibt die andere bestehen. Beide gelten nur für die vereinbarte
Erstlaufzeit, für Verlängerungszeiträume besteht keine Garantieverpflichtung. Rechtsfolge einer nicht
erreichten Garantie ist ausschließlich der in diesem Paragrafen vorgesehene Anspruch; eine Garantie im Sinne
des § 443 BGB wird nicht übernommen, § 11 bleibt unberührt.
(2) Impressionen-Garantie: Die Lang Consulting GmbH stellt die im Vertrag ausgewiesene Gesamtreichweite
über die dort gebuchten Kanäle innerhalb der Laufzeit bereit und spielt sie aus. Messquelle sind die
Reportings der Werbeplattformen und des eingesetzten E-Mail-Systems. Wird die Gesamtreichweite nicht
vollständig ausgespielt, setzt die Lang Consulting GmbH die Ausspielung über die Laufzeit hinaus ohne
zusätzliche Vergütung fort, bis sie erreicht ist. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung besteht nicht.
(3) Umsatz-Garantie: Die Lang Consulting GmbH garantiert den im Vertrag ausgewiesenen Netto-Mehrumsatz
innerhalb der Laufzeit. Vergleichsgrundlage sind die drei Kalendermonate vor Vertragsbeginn, hochgerechnet
auf die Laufzeit nach dem im Vertrag genannten Faktor. Als Netto-Mehrumsatz gelten Bestellungen, die
innerhalb der Laufzeit zusammengefasst mindestens in Höhe des garantierten Betrages über diesem
Vergleichsumsatz liegen. Messquelle sind die Umsatzdaten des Shop-Systems des Kunden; er gewährt auf
Verlangen Einsicht. Bearbeitung, Auslieferung und Zahlungszufluss obliegen ausschließlich dem Kunden und
gehen nicht zu Lasten der Lang Consulting GmbH.
Erste Stufe – kostenfreie Verlängerung: Wird der garantierte Netto-Mehrumsatz nicht erreicht, hat der
Kunde die Garantie nach Absatz 4 fristgerecht in Anspruch genommen und seine Pflichten nach Absatz 5
erfüllt, verlängert sich die Garantiephase einmalig um bis zu drei Monate. Die Lang Consulting GmbH führt
die Leistung in diesem Zeitraum ohne zusätzliche Vergütung fort, damit der vereinbarte Netto-Mehrumsatz
erreicht wird.
Zweite Stufe – Rückzahlung: Wird er auch dann nicht erreicht, erstattet die Lang Consulting GmbH den
Betrag nach Absatz 8. Der Vertrag endet mit Ablauf des Verlängerungszeitraums vorzeitig und
automatisch; § 6 findet insoweit keine Anwendung.
(4) Inanspruchnahme und Ausschlussfrist: Der Kunde hat die Inanspruchnahme innerhalb von 14 Tagen nach
Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich einzureichen und dabei die nicht erreichte Zielgröße sowie
die zugrunde liegenden Werte der Messquelle zu benennen. Andernfalls erlischt der Garantieanspruch
automatisch. Die fristgerechte Erklärung umfasst bei der Umsatz-Garantie beide Stufen des Absatzes 3; das
Ergebnis des Verlängerungszeitraums teilt die Lang Consulting GmbH nach dessen Ablauf in Textform mit.
(5) Mitwirkungspflichten des Kunden: Beide Garantien setzen voraus, dass der Kunde sämtliche
nachstehenden Pflichten erfüllt.

A - Damit ausgespielt werden kann:
1. Zugänge zu allen gebuchten Kanälen, zum E-Mail-Marketing-System und zum Shop-Backend – ebenso
zu Merchant Center, Tag Manager, Analytics und Pixel – werden innerhalb von 24 Stunden nach
Anforderung bereitgestellt, unabhängig vom Vertragsstart.
2. Die Zugänge werden nicht gesperrt; Kampagnen der Lang Consulting GmbH werden nicht eigenmächtig
geändert, pausiert oder gelöscht.
3. Freigaben zu Texten und Werbemitteln sowie Antworten auf Rückfragen, auch über die WhatsApp-
Gruppe, erfolgen innerhalb von 24 Stunden.
4. Die vereinbarte Zahlung wird innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsstart vollständig geleistet.

B - Zusätzlich für die Umsatz-Garantie:
5. Durchgehende Liefer- und Versandfähigkeit der beworbenen Produkte und des Kernsortiments.
6. Keine wesentliche Preisänderung und keine Entnahme beworbener Produkte aus dem Sortiment ohne
Absprache.
7. Onlineshop und Checkout sind erreichbar und funktionsfähig; Bestellungen werden ordnungsgemäß
bearbeitet und ausgeliefert.
8. Das eingerichtete Tracking bleibt funktionsfähig und wird nicht durch eigene Eingriffe beeinträchtigt.
9. Angaben zu Umsatz und Vergleichszeitraum sind wahrheitsgemäß; der Umsatz ist der Lang Consulting
GmbH jederzeit über das Shop-Backend einsehbar zu halten.

(6) Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung: Wird eine der Voraussetzungen nach Absatz 5 nicht erfüllt, verfällt der
Garantieanspruch sofort und unwiderruflich; einer Mitteilung, Mahnung, Aufforderung oder Gelegenheit zur
Abhilfe bedarf es nicht. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht. Der Vertrag wird auch bei Entfall der
Umsatz-Garantie über die volle Laufzeit fortgeführt; Kontingent, Kampagnen und die Impressionen-Garantie
nach Absatz 2 bleiben unberührt.
(7) Verfall bei Zahlungsverzug: Geht die vereinbarte Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsstart
vollständig ein, entfallen beide Garantien automatisch und ohne gesonderte Mitteilung, Mahnung oder
sonstigen Hinweis. Eine spätere Zahlung lässt sie nicht wieder aufleben. Die Rechte der Lang Consulting
GmbH aus § 7 und die Leistungspflicht aus dem übrigen Vertrag bleiben unberührt.
(8) Umfang und Begrenzung der Rückzahlung: Die Erstattung nach Absatz 3 zweite Stufe ist begrenzt auf den
im Vertrag als erstattungsfähig ausgewiesenen Betrag, höchstens auf die gezahlte Gesamtvergütung
abzüglich des verausgabten Werbebudgets; weist der Vertrag keinen Betrag aus, gilt dieser Höchstbetrag.
Entgelte für Drittanbieter- und Software-Lizenzen sowie sonstige Fremdkosten werden nicht erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.
(9) Zahlungsmodalität als Voraussetzung: Die Garantien werden nur gewährt, wenn die Vergütung
entsprechend dem Vertrag als Einmalzahlung oder in zwei gleichen Teilzahlungen geleistet wird; bei
abweichender Zahlungsweise besteht keine Garantieverpflichtung.

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